GEMA entdeckt »Webblogs« und will kassieren

Schon wieder ein Niggemeier heute. Diesmal hat es den Bildblog erwischt. Ein Schreiben von der GEMA lag auf dem Tisch. Für den Ausschnitt aus dem Lied „Lasse reden“, der im Bildblog aus journalistischen Gründen veröffentlicht wurde, sollte gezahlt werden. Den journalistischen Zusammenhang und das damit verbundene Zitatrecht, das eine Veröffentlichung ermöglicht, will die GEMA nur akzeptieren, wenn die Aufführung zeitlich begrenzt ist. Das wäre ja schließlich auch bei Tageszeitungen, Hörfunk und Fernsehen so. Und wie wir alle wissen definieren die ja was richtig ist, ne?

Kurz zur Aufklärung, für alle die, die nicht wissen was die GEMA ist: Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) kümmert sich gar liebevoll um die Komponisten, Texteschreiber und Verleger von Musikwerken die Mitglied bei selbiger sind. Sie schützt also die Urheber. Für jegliche Form der öffentlichen Aufführung von entsprechend geschütztem Material (und man kann davon ausgehen, dass darunter so ziemlich jedes halbwegs bekannte Musikstück fällt) ist daher eine Gebühr zu entrichten, die sich in aller Regel nicht nach einem oder der Menge aller gespielten Stücke berechnet, sondern eher nach dem Ort der Aufführung. Veranstaltet man z.B. in der Kneipe im Ort eine mehr oder minder öffentliche Party, berechnet sich die Gebühr nach Dauer der Veranstaltung, Größe der Tanzfläche, Gesamtfläche der Beschallung, etc. pp. Ebenso führt jeder Radio- und Fernsehsender für die Aufführung entsprechenden Materials Gebühren an die GEMA ab.

Neben den Internetradiosendern, denen die GEMA schon seit einigen Jahren auf den Fersen ist, entdeckt man nun offenbar eine neuen Einnahmequelle in »Webblogs« (Zitat aus dem Schreiben, das Stefan von der GEMA erhielt). Der Bildblog hatte in einem kritischen Beitrag über Antenne Bayern und die Kürzung eines Musikstücks der Ärzte berichtet und das ganze mit einem Mitschnitt des Titels (in Auszügen belegt). Wie Eingangs erwähnt will die GEMA dies nur als Zitat akzeptieren wenn der Beitrag wie in anderen Medien auch nach ein paar Tagen wieder verschwindet. Bitte? Ich sollte vielleicht erwähnen, dass ich die GEMA grundsätzlich eine gute Sache finde. Die Urheber der Texte, Melodien, etc. haben ein Recht darauf geschützt zu werden bzw. durch ein (vergleichsweise) einfaches System entlohnt zu werden. Aber das ist ja mal wirklich weltfremd.

Es zeigt aber noch einen anderen kritischen Umstand: Was passiert eigentlich zukünftig mit Blogs die voll sind mit YouTube/Sevenload/xyz…. Videos die gerne im Hintergrund mal mit „Start me up“ (Rolling Stones) und Konsorten versehen sind. Ob Youtube pauschal GEMA bezahlt (was wohl der Fall ist laut einigen Kommentaren bei Stefan) dürfte da ziemlich egal sein. Zumindest wenn die Gebührenstruktur der GEMA im Internet ähnlich ist wie in der „Offline-Welt“. Aufführer ist dann letztendlich der Blogbetreiber. Welches Medium dafür genutzt wird, dürfte denen ziemlich egal sein.

Was erwartet uns also künftig? Die Gebühren, die dem Bildblog für die dauerhafte Aufführung des musikalischen Zitats angeboten wurden, liegen bei 7€ pro Monat. Darf man dann also bei einem ganzen Musikstück mit 15€ pro Monat rechnen? Das dürfte selbst für solide werbefinanzierte Weblogs schnell unrentabel werden. In meinen Augen braucht es da ganz schnell eine offizielle Regelung die Webmastern und Blogbetreibern Sicherheit bietet und die Möglichkeit gibt darüber zu entscheiden ob eine Veröffentlichung sinnvoll und rentabel ist. Ich befürchte nur, dass es keine solche Regelung geben wird, die uns auch noch zufrieden stellt.

Was denkt ihr? Kennt ihr schon andere Fälle in denen die GEMA zugeschlagen hat?

21 Gedanken zu „GEMA entdeckt »Webblogs« und will kassieren“

  1. Ich meine (kann mich auch täuschen) für Podcasts gibt es schon extra Tarife, i ch denke mal das ein Blog vergleichbar mit diesen sein könnte und evtl. unter den Tarif fällt.

  2. Was uns erwartet?
    Uns erwartet nichts.
    Wir wissen doch nun ALLE seit Jahren, dass man Musikstücke, egal in welcher Form, ob also 2 sek. Flashintro oder als YoutubeVideo nicht in eine Webseite / Homepage einbinden darf.

    Das wissen wir doch alle?

    Und Zitatrecht oder nicht … das ist der GEMA egal.

    Is so … und da kann man eh nicht machen …

  3. Na gut wir wissen es – aber warum sollte uns nichts erwarten? Das würde bedeuten, dass weiterhin entsprechend Videos mit geschützter Musik veröffentlicht werden und die GEMA nicht dagegen vorgeht? Oder tut sie das heute schon (großflächig)? Glaube ich nicht…

    Und Zitatrecht oder nicht … das ist der GEMA egal.

    Ob ihnen das egal ist, ist aber rechtlich nicht relevant ;-)

  4. Hmm ich glaube Du verstehst nicht was ich meine. Dass die rechtliche Situation (eigentlich) klar ist, steht außer Frage. Die Frage ist eher ob die Folgen irgendwann drastisch werden oder ob das weiterhin so bleibt wie es ist – nämlich weitestgehend nicht geahndet.

  5. Ich weiß,
    es gibt keine Aussagen von Seiten der Gema, über „Youtube Einbindungen“ oder wie es sich mit den „Musik-Zitaten“ verhält.

    Das ist und war in Deutschland schon immer so. Ich denke nur an die insinnigen Abmahnwellen von Koch^buechern z.b. bis da mal jemand reagiert, gehen Jahre ins Land.

    Ich schätze das die Gema immer mehr Geld verliert (durch illga. Downloads) und die wird sich das Geld dann anders wo holen.

    Das macht die GEZ aj schon prima bei PC mit Internetzugang…

  6. Das kostenlose Einbinden von GEMA-Musik in YouTube-Videos ist ausdrücklich erlaubt. Wenn jetzt für YouTube-Videos im eigenen Blog GEMA-Gebühren fällig werden, kann man nur sagen: Geschickt eingefädelt.

  7. Hehe! :-) Chunk-URL benutz ich selber. Aber wenn ich auf meinen Heise-Link in Kommentar Nr. 9 klicke, kriege ich von Heise ’ne 404-Seite: File not found.

  8. Ist die GEMA auch in Hamburg ansässig? Scheint mir ja genau so weltfrend zu sein, wie das dortige LG. ;)

    Prinzipiell stimme ich Dir, Frank, zu: Die Komponisten, Songwriter ect. aben ein Recht auf angemessene Entlohnung. Aber hier im Fall des Bildblog schießt die GEMA IMHO kräftig über’s Ziel hinhaus…

  9. öffentliche Aufführung? müssen dann die Leute, die ihr Handy als Ghettoblaster verwenden, zahlen..?
    Ich verstehe das nicht so recht, da Niggemeyers Blog nicht kommerziell aufgebaut und ein Snippet im berichtenden Zusammenhang eher keine Vorführung zu Unterhaltungszwecken ist.
    Es ist dann wohl so, daß man jederzeit attackierbar ist, wenn man sich im kulturindustriellen Kosmos bewegt. Vielleicht sollte sämtliche Produktion, die der Gema unterliegt mit einem Warnhinweis beginnen müssen, der auf sämtliche mögliche Folgen der Nutzung hinweist und deren Konsum mit einer Vereinbarung zum sofortigen, vollständigen Vergessen verknüpft sein.
    Wenn man kritisch oder kommerziell berichtet, kommt man wohl um eine intensive Auseinandersetzung mit dem Gewirr von Regelungen nicht herum. Der Blogführerschein.
    ……….
    Aber als Text dürfte er den bildkritischen ausgelassenen Teil schon kostenfrei wiedergeben?, oder muß ich wenn ich sage: I love you ab jetzt an Lionel RICHi zahlen?

  10. Die GEMA genau so wie die GEZ sind Behörden, die keine Grenzen gesetzt bekommen haben. Dadurch aggieren sie so wie es ihnen passt und das werden dich auch so lange tun, bis sich die Bürger mal zusammentun und was dagegen unternehmen. Ist völlig OK das die Rechte der Musiker geschützt werden, aber doch nicht um jeden Preis.

    Das Problem ist einfach, das keiner bisher den Mumm hatte sich mit einer der beiden Behörden anzulegen.

  11. #16: Es geht in diesem Fall nicht um Stefans Blog sondern um den Bildblog und der ist sehrwohl kommerziell.

    Außerdem ist es vermutlich nicht nur eine Frage von Mumm, wenn sich jemand mit den beiden Behörden anlegen will. Dahinter stecken ja nicht primär die „Behörden“ (die GEMA ist ein wirtschaftlicher Verein) sondern auch Gesetze. Wenngleich natürlich die Vorgehensweise (vorwiegend von der GEZ) leider nicht gesetztlich geregelt ist. Das ist wohl auch der Grund warum das gerne mal ausufert. Das ist aber wieder ein ganz anderes Thema.

  12. #16 für die Frage, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder nicht, ist es völlig unerheblich ob es sich um ein privates oder kommerzielles Blog handelt.

    Wer geschützte Inhalte in nicht UrhG konformer Art und Weise veröffentlicht, sieht sich entsprechenden Unterlassungsansprüchen ausgesetzt.

    Ob das auch für eingebundene Videos gilt ist allerdings so klar (noch) nicht.

    siehe http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/62-Haftung-fuer-Video-Embedding-bei-youtube,-myvideo-Co.html

  13. @Stefan – Beitrag 7:

    Wenn ich ein eigenens Privat- Video erstelle und mit Hintergrundmusik versehe, bei Youtube hochlade ist die Sache durch Youtube mit der Gema geklärt.

    Aber wenn ich ein Youtube Video mit Hintergrundmusik von einem dritten – der das Video bei Youtube eingestellt hat, wo das Problem ja schon geklärt sein soll… in meinen Blog per embed einbinde, muß ich wieder Gema zahlen? Hab ich das richtig so verstanden?

    Dann könnte man die ja als ein doppeltes Geschäft für die Gema ansehen…

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