Schon wieder ein Niggemeier heute. Diesmal hat es den Bildblog erwischt. Ein Schreiben von der GEMA lag auf dem Tisch. Für den Ausschnitt aus dem Lied „Lasse reden“, der im Bildblog aus journalistischen Gründen veröffentlicht wurde, sollte gezahlt werden. Den journalistischen Zusammenhang und das damit verbundene Zitatrecht, das eine Veröffentlichung ermöglicht, will die GEMA nur akzeptieren, wenn die Aufführung zeitlich begrenzt ist. Das wäre ja schließlich auch bei Tageszeitungen, Hörfunk und Fernsehen so. Und wie wir alle wissen definieren die ja was richtig ist, ne?