Schon wieder ein Niggemeier heute. Diesmal hat es den Bildblog erwischt. Ein Schreiben von der GEMA lag auf dem Tisch. Für den Ausschnitt aus dem Lied „Lasse reden“, der im Bildblog aus journalistischen Gründen veröffentlicht wurde, sollte gezahlt werden. Den journalistischen Zusammenhang und das damit verbundene Zitatrecht, das eine Veröffentlichung ermöglicht, will die GEMA nur akzeptieren, wenn die Aufführung zeitlich begrenzt ist. Das wäre ja schließlich auch bei Tageszeitungen, Hörfunk und Fernsehen so. Und wie wir alle wissen definieren die ja was richtig ist, ne?
Kurz zur Aufklärung, für alle die, die nicht wissen was die GEMA ist: Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) kümmert sich gar liebevoll um die Komponisten, Texteschreiber und Verleger von Musikwerken die Mitglied bei selbiger sind. Sie schützt also die Urheber. Für jegliche Form der öffentlichen Aufführung von entsprechend geschütztem Material (und man kann davon ausgehen, dass darunter so ziemlich jedes halbwegs bekannte Musikstück fällt) ist daher eine Gebühr zu entrichten, die sich in aller Regel nicht nach einem oder der Menge aller gespielten Stücke berechnet, sondern eher nach dem Ort der Aufführung. Veranstaltet man z.B. in der Kneipe im Ort eine mehr oder minder öffentliche Party, berechnet sich die Gebühr nach Dauer der Veranstaltung, Größe der Tanzfläche, Gesamtfläche der Beschallung, etc. pp. Ebenso führt jeder Radio- und Fernsehsender für die Aufführung entsprechenden Materials Gebühren an die GEMA ab.
Neben den Internetradiosendern, denen die GEMA schon seit einigen Jahren auf den Fersen ist, entdeckt man nun offenbar eine neuen Einnahmequelle in »Webblogs« (Zitat aus dem Schreiben, das Stefan von der GEMA erhielt). Der Bildblog hatte in einem kritischen Beitrag über Antenne Bayern und die Kürzung eines Musikstücks der Ärzte berichtet und das ganze mit einem Mitschnitt des Titels (in Auszügen belegt). Wie Eingangs erwähnt will die GEMA dies nur als Zitat akzeptieren wenn der Beitrag wie in anderen Medien auch nach ein paar Tagen wieder verschwindet. Bitte? Ich sollte vielleicht erwähnen, dass ich die GEMA grundsätzlich eine gute Sache finde. Die Urheber der Texte, Melodien, etc. haben ein Recht darauf geschützt zu werden bzw. durch ein (vergleichsweise) einfaches System entlohnt zu werden. Aber das ist ja mal wirklich weltfremd.
Es zeigt aber noch einen anderen kritischen Umstand: Was passiert eigentlich zukünftig mit Blogs die voll sind mit YouTube/Sevenload/xyz…. Videos die gerne im Hintergrund mal mit „Start me up“ (Rolling Stones) und Konsorten versehen sind. Ob Youtube pauschal GEMA bezahlt (was wohl der Fall ist laut einigen Kommentaren bei Stefan) dürfte da ziemlich egal sein. Zumindest wenn die Gebührenstruktur der GEMA im Internet ähnlich ist wie in der „Offline-Welt“. Aufführer ist dann letztendlich der Blogbetreiber. Welches Medium dafür genutzt wird, dürfte denen ziemlich egal sein.
Was erwartet uns also künftig? Die Gebühren, die dem Bildblog für die dauerhafte Aufführung des musikalischen Zitats angeboten wurden, liegen bei 7€ pro Monat. Darf man dann also bei einem ganzen Musikstück mit 15€ pro Monat rechnen? Das dürfte selbst für solide werbefinanzierte Weblogs schnell unrentabel werden. In meinen Augen braucht es da ganz schnell eine offizielle Regelung die Webmastern und Blogbetreibern Sicherheit bietet und die Möglichkeit gibt darüber zu entscheiden ob eine Veröffentlichung sinnvoll und rentabel ist. Ich befürchte nur, dass es keine solche Regelung geben wird, die uns auch noch zufrieden stellt.
Was denkt ihr? Kennt ihr schon andere Fälle in denen die GEMA zugeschlagen hat?
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