Gravenreuth muss ins Gefängnis

Jetzt ist es amtlich das Urteil „14 Monate ohne Bewährung“ für Günter Freiherr von Gravenreuth wurde bestätigt. In der Revisionsverhandlung unterlag Gravenreuth vor dem Berliner Kammergericht.

Die von Gravenreuth erhoffte Bewährung wurde vom Landgericht Berlin bereits nicht ausgesetzt, da man keine positive Legal- und Sozialprognose von ihm erwarte. Das Kammergericht hat nun noch einmal einen drauf gesetzt und verdeutlicht, dass es sich bei dem Vorfall nicht um versuchten Betrug sondern um vollendeten Betrug handelt.

Ich kenne da ein paar „Betroffene“ die sich bei diesem Urteil sicherlich die Hände reiben. Wobei die meisten davon vermutlich sagen würden, dass 14 Monate viel zu wenig sind um das aufzuwiegen, was der Freiherr schon alles angerichtet hat.

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