Gravenreuth muss ins Gefängnis

Jetzt ist es amtlich das Urteil „14 Monate ohne Bewährung“ für Günter Freiherr von Gravenreuth wurde bestätigt. In der Revisionsverhandlung unterlag Gravenreuth vor dem Berliner Kammergericht.

Die von Gravenreuth erhoffte Bewährung wurde vom Landgericht Berlin bereits nicht ausgesetzt, da man keine positive Legal- und Sozialprognose von ihm erwarte. Das Kammergericht hat nun noch einmal einen drauf gesetzt und verdeutlicht, dass es sich bei dem Vorfall nicht um versuchten Betrug sondern um vollendeten Betrug handelt.

Ich kenne da ein paar „Betroffene“ die sich bei diesem Urteil sicherlich die Hände reiben. Wobei die meisten davon vermutlich sagen würden, dass 14 Monate viel zu wenig sind um das aufzuwiegen, was der Freiherr schon alles angerichtet hat.

Mehr über das Urteil und die Hintergründe bei golem.de.

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11 Kommentare

  1. In der Tat reiben sich viele die Hände. Der Spott der IT-Szene und die Schadenfreude ist ihm gewiss. Was mag er sich in den 14 Mnaten wohl an neuen Möglichkeiten ausdenken?

  2. Hehe, das geschiet ihm völlig recht, jetzt weiss er mal wie das ist..

    Auch wenn man niemandem einen Gefängnisaufenthalt wünscht, nichtmal dem, dann lernt er doch hoffentlich was aus der Aktion

  3. Pingback: Der tägliche Wahnsinn | Isarblick
  4. Das der Freiherr in den Knast geht, ist schon eine Nachricht die viele gerne gehört haben werden. Interessant wäre für mich, ob der Freiherr seine Anwaltszulassung behalten darf oder ob er die abgeben muss. Ohne die Zulassung wird der Spuk wirksamer beendet als durch die schwedischen Gardinen.

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