Nutzungsrechte bei Videoportalen

Im letzten Artikel habe ich ja ein (von mir hochgeladenes) Sevenload-Video eingebunden. Dabei stellt sich mir wiederholt die Frage wie das nun eigentlich offiziell mit den Rechten aussieht. Ich habe daher etwas bei Sevenload gestöbert und die Nutzungsbedingungen überflogen.

Letzere Regeln ja nur das Verhältnis zwischen registriertem Benutzer und Sevenload. Interessant wäre aber noch wie die Rechte zwischen Sevenload und dem Gast (in diesem Fall ein Blogger der das Video bei sich einbindet) aussehen. Da lässt uns Sevenload leider etwas im Luftleeren Raum stehen und nicht zuletzt deswegen begibt man sich als Videoeinbinder meines Erachtens auf etwas dünnes eis. Der Uploader überträgt an Sevenload die widerufbaren weltweiten Nutzungsrechte – Zitat aus den Nubis:

Der Nutzer überträgt sevenload mit dem Hochladen von Inhalten die Nutzungsrechte an den von dem Nutzer auf die Plattform eingestellten Inhalt. Das Nutzungsrecht, umfasst das widerrufliche Recht zur weltweiten Vervielfältigung, Verteilung, Übersendung, öffentlichen Wiedergabe, Veröffentlichung oder sonstigen vergleichbaren Nutzung der übertragenen Inhalte, ausschließlich im Rahmen des Angebots von sevenload, ohne jedweden Anspruch auf Vergütung durch den Nutzer oder Dritte. Das Widerrufsrecht kann jederzeit durch Löschen der Inhalte ausgeübt werden.

Damit liegen die Nutzungsrechte aller Videos, die bei Sevenload rechtmässig hochgeladen wurden (Verstöße gegen das Urheberrecht von Seiten der Uploader lassen wir mal außen vor) bei Sevenload selbst und potentiell macht sich eigentlich erstmal jeder Strafbar, der das Video dann in seinem Blog / auf seiner Website einbindet, oder?

Keine Frage, dass es im Sinne von Sevenload liegt, wenn Videos möglichst viel publiziert werden, mir geht es aber hier nicht um Marketinginteressen, sondern um die rechtliche Lage.

@Sevenloader: Ich weiss, dass zumindest ein paar von Euch hier regelmässig mitlesen. Wäre schön Eure Meinung dazu zu hören? Was haltet Ihr davon dem Uploader zumindest anzubieten (ähnlich Flickr) die hochgeladenen Inhalte unter eine Creative Commons Lizenz zu stellen? Wäre doch ein erster Schritt um die Veröffentlichung durch dritte etwas rechtssicherer zu machen, oder übersehe ich was?

Zur Verdeutlichung: Das bezieht sich grundsätzlich auf alle Videoportale. Sevenload ist für mich lediglich das einzig diskutable deutschsprachige Portal und das einzige bei dem mich wirklich die Haltung interessiert ;)

@P.S.: Thomas, Dein Relaunch ist überfällig ;)

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