Nutzungsrechte bei Videoportalen

Im letzten Artikel habe ich ja ein (von mir hochgeladenes) Sevenload-Video eingebunden. Dabei stellt sich mir wiederholt die Frage wie das nun eigentlich offiziell mit den Rechten aussieht. Ich habe daher etwas bei Sevenload gestöbert und die Nutzungsbedingungen überflogen.

Letzere Regeln ja nur das Verhältnis zwischen registriertem Benutzer und Sevenload. Interessant wäre aber noch wie die Rechte zwischen Sevenload und dem Gast (in diesem Fall ein Blogger der das Video bei sich einbindet) aussehen. Da lässt uns Sevenload leider etwas im Luftleeren Raum stehen und nicht zuletzt deswegen begibt man sich als Videoeinbinder meines Erachtens auf etwas dünnes eis. Der Uploader überträgt an Sevenload die widerufbaren weltweiten Nutzungsrechte – Zitat aus den Nubis:

Der Nutzer überträgt sevenload mit dem Hochladen von Inhalten die Nutzungsrechte an den von dem Nutzer auf die Plattform eingestellten Inhalt. Das Nutzungsrecht, umfasst das widerrufliche Recht zur weltweiten Vervielfältigung, Verteilung, Übersendung, öffentlichen Wiedergabe, Veröffentlichung oder sonstigen vergleichbaren Nutzung der übertragenen Inhalte, ausschließlich im Rahmen des Angebots von sevenload, ohne jedweden Anspruch auf Vergütung durch den Nutzer oder Dritte. Das Widerrufsrecht kann jederzeit durch Löschen der Inhalte ausgeübt werden.

Damit liegen die Nutzungsrechte aller Videos, die bei Sevenload rechtmässig hochgeladen wurden (Verstöße gegen das Urheberrecht von Seiten der Uploader lassen wir mal außen vor) bei Sevenload selbst und potentiell macht sich eigentlich erstmal jeder Strafbar, der das Video dann in seinem Blog / auf seiner Website einbindet, oder?

Keine Frage, dass es im Sinne von Sevenload liegt, wenn Videos möglichst viel publiziert werden, mir geht es aber hier nicht um Marketinginteressen, sondern um die rechtliche Lage.

@Sevenloader: Ich weiss, dass zumindest ein paar von Euch hier regelmässig mitlesen. Wäre schön Eure Meinung dazu zu hören? Was haltet Ihr davon dem Uploader zumindest anzubieten (ähnlich Flickr) die hochgeladenen Inhalte unter eine Creative Commons Lizenz zu stellen? Wäre doch ein erster Schritt um die Veröffentlichung durch dritte etwas rechtssicherer zu machen, oder übersehe ich was?

Zur Verdeutlichung: Das bezieht sich grundsätzlich auf alle Videoportale. Sevenload ist für mich lediglich das einzig diskutable deutschsprachige Portal und das einzige bei dem mich wirklich die Haltung interessiert ;)

@P.S.: Thomas, Dein Relaunch ist überfällig ;)

[tags]video,sevenload,recht,nutzungsrecht,urheberrecht[/tags]

Kommentare

6 Antworten zu „Nutzungsrechte bei Videoportalen“

  1. […] mehr oder minder überträgt man so gut wie jeder Videoplattform seine Nutzungsrechte, sobald man sein Video hochgeladen hat. Das ist nicht besonders schön, ich kenne nicht mal Ausnahmen (erneut: ich glaube, es ist Google Video). Frank Hemlschrotts Vorschlag kann ich mich daher nur anschließen: Ich weiss, dass zumindest ein paar von Euch hier regelmässig mitlesen. Wäre schön Eure Meinung dazu zu hören? Was haltet Ihr davon dem Uploader zumindest anzubieten (ähnlich Flickr) die hochgeladenen Inhalte unter eine Creative Commons Lizenz zu stellen? Wäre doch ein erster Schritt um die Veröffentlichung durch dritte etwas rechtssicherer zu machen, oder übersehe ich was? […]

  2. Avatar von Jochen

    Gute Idee. Ich würde sogar soweit gehen, es dem Uploader zur Bedingung zu machen, dass er einer Veröffentlichung des Videos auf Blogs, sofern diese korrekt über Sevenload eingebunden sind, zustimmen muss. Denn genau das ist doch eigentlich der Sinn dieser Portale: dass die Videos von möglichst Vielen gesehen werden. Oder warum sollte man es sonst hochladen?

  3. Avatar von Ibrahim Evsan
    Ibrahim Evsan

    Grundsätzlich ist es bei sevenload zunächst so: unsere Nutzungsbedingungen sehen vor, dass sevenload zwar das widerrufliche Nutzungsrecht an den hochgeladenen Inhalten erhält. Dies bezieht sich aber insbesondere auf die Veröffentlichung über sevenload als Plattform oder aber durch Einbindung (extrene Player) auf andere Seiten.

    sevenload möchte gerade nicht ohne Absprache mit seinen Nutzern deren Videos und Fotos für eigene Zwecke verwenden. Deshalb haben wir creative commons eingerichtet. In Einzelfällen sprechen wir den Nutzer persönlich an, ob er mit einer Verwendung bestimmter Fotos, Videos von uns außerhalb der Plattform einverstanden ist. Uns ist wichtig, dass sich die Nutzer mit ihren Inhalten bei uns wohl fühlen und wollen deshalb den Weg vermeiden, in dem der Nutzer der Verwendung eines Fotos ausdrücklich widersprechen muss.

  4. Avatar von Frank Helmschrott

    @Jochen: Ich bin schon der Meinung, dass es auch eine Art „Privat“-Funktion oder so geben sollte. Jedoch wenn das Video auf den Portalen öffentlich ist, kann’s das meiner Meinung nach auch auf anderen Seiten sein. Dafür genau sind aber die CC’s ja da (Stichwort: kommerzielle Nutzung).

    @Ibo: Confirm ihr habt bereits Creative Commons integriert? Ich hab gestern ein Video hochgeladen (der Beitrag mit der Uhr) und wurde nicht nach entsprechenden Lizenzen gefragt – hab ich’s nur übersehen?
    Ich finde den Weg auch gut, dass der User nicht ausdrücklich widersprechen muss, dennoch sollte er direkt beim Upload entscheiden „müssen“ – da eine freiwillige, nachträgliche Kennzeichnung sicherlich viel zu viele übersehen würden. Und im Sinne der Zuschauer (mind 50% eures Potentials oder?) ist es schon sinnvoll das auch entsprechend zu markieren bzw. kennzuzeichnen.

  5. Frank Helmschrott » Blog Archiv » Sevenload mit Creative Commons

    […] Erst neulich hatte ich offen in meinen Blog gefragt, wie es eigentlich mit den Nutzungsrechten bei Videoportalen so aussieht. Die Reaktion von Ibo hat mich etwas verwirrt – denn offenbar gabs im Falle von Sevenload die Integration der Creative Commons schon. Ich hatte sie nur nicht entdeckt. […]

  6. Avatar von strudel
    strudel

    Creative Commons ist bereits intergriert, allerdings nicht gleich beim Upload, sondern erst nachträglich.

    Allerdings denke ich nicht, daß jeder, der ein Sevenload-Video in sein Blog eingebunden hat automatsich abmahngefährdet ist. Die Nutzungsrechte der hochgeladenen Videos liegen ja damit nicht ausschließlich bei Sevenload. Sondern der Nutzer hat eben Sevenload ermächtigt, die Videos im Rahmen der Sevenload-Homepage zu veröffentlichen. Daß sich Sevenload diese Nutzungsrechte beim Upload einräumen läßt, dient ja nur der Sicherheit von Sevenload, daß nicht hinterher einer Sevenload verklagt, obwohl er selbst sein Video hochgeladen hat. (Und deshalb läßt sich Sevenload ja auch vom Nutzer versichern, daß daß dieser der Urheber ist.)

    Daher macht sich ein Blogger auch nicht strafbar, weil er Nutzungsrechte von Sevenload verletzt, sondern höchstens, weil er sich nicht die Nutzungsrechte vom Urheber eingeholt hat.

    Mit Sevenload hat das dann gar nichts mehr zu tun, schließlich kann der Urheber außer Sevenload auch anderen, z.B. Bloggern, Nutzungsrechte erteilen. Anders wäre die Sache, wenn sich Sevenload die ausschließlichen Nutzungsrechte sichern würden. Was sie ja aber nicht tun, siehe Zitat oben.

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