Jetzt wird’s langsam spassig und irgendwie konnte man die Tage zählen bis genau das passiert. Kurzfassung der Situation:
Ein Twitter-User, der auch ein Profil bei Facebook hat nutzt die dortige App um seine Statusupdates bei Twitter auch in Facebook zur Verfügung zu stellen. Über einen Tweet bei Twitter sucht er nun nach Hilfe bzgl. der Auswahl eines Filmemachers in Wien und fragt „Wo sind die visuellen Talente?“. Ein andere Facebook-Nutzer der den Tweet als Statusupdate bei Facebook wahrnimmt weiss was zu sagen und reagiert prompt mit „Was immer Du tust, Finger weg von der Firma Nuntio. Gaaanz schlechte Erfahrungen…“. Das bedeutet wohl ziemlich klar, dass er schlechte Erfahrungen gemacht hat mit dieser Firma – persönliche Erfahrungen also quasi (sofern er die Wahrheit sagt).
Die Firma Nuntio aus Wien sieht das jedoch ein klein wenig anders. Sie sieht darin das was man in Deutschland gemeinhin als Rufschädigung bezeichnen würde. In Österreich nennt man das wohl Kreditschädigung. Der Brief des Anwalts der Firma liest sich so:
Mein Mandant hat erfahren, dass Sie auf der Plattform „facebook“ kreditschädigende Aussagen „Finger weg von nuntio“ über meine Mandantschaft verbreiten.
Sie verwirklichen dadurch den Tatbestand der Kreditschädigung, weil Sie unrichtige Tatsachen behaupten und dadurch meine Mandantschaft in Ihrem Erwerb schädigen.
Meine Mandantschaft ist nicht gewillt diese ehrabschneiderischen Behauptungen auf sich sitzen zu lassen und ist diese auch bereit hier gerichtlich gegen Sie vorzugehen.
Sie können diese Schritte nur dadurch abwenden, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:
1. Sie unterfertigen beiligende Unterlassungserklärung und üebrsenden diese im Original und unterschrieben an meine Kanzlei bis längstens 11.3.2009 zurück
2. Sie wiederrufen Ihre Behauptung auf facebook und
3. Sie zahlen an die Kosten meines Einschreitens idHv € 720,00 (inkl. 20% USt) bis längstens 11.3.2009 auf mein Konto bei der BKS Bank AG, BLZ 17.000, Kto.Nr. 1400 19240
Sollte eine dieser Bedingungen nicht erfüllt werden, bin ich bereits jetzt mit der Klageführung beauftragt.
(Anmerkung des Autors: Außer evtl. Tippfehler ist da nichts von mir verändert. In Österreich ist diese Wortwahl und Formulierung evtl. üblich)
Angenommen er würde nun seinen Kommentar bei facebook widerrufen, würde er ja eigentlich damit lügen oder? Schließlich handelt es sich ja nicht wirklich um eine unwahre Behauptung sondern um seine Erfahrung. Weird! Aber auf jeden Fall dürfte auch hier das Problem hinterher größer sein als vorher. Der Firmenname „Nuntio“ könnte bei Google künftig evtl. etwas negativ besetzt sein.
Weitere Infos beim Polilog und bitte: Spread the word!