14 Monte ohne Bewährung für Gravenreuth

Eben lese ich bei Heise, dass Günther Freiherr v. Gravenreuth zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. In einem Verfahren gegen die Berliner „taz“ habe er sich des Betrugs schuldig gemacht. Sauber.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm nachgewiesen, dass er ohne nachvollziehbaren Grund die Domain der Zeitung taz.de hatte pfänden lassen. Von Gravenreuth hatte seinerzeit insistiert, kein Geld aus einem Rechtsstreit mit der Zeitung erhalten zu haben, was sich nach einer Durchsuchung der Kanzleiräumlichkeiten des Anwalts als unwahr herausstellte.

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7 Kommentare

  1. Richtig so! Das scheint ein Widerholungstäter zu sein…

    „ging es um die Veruntreuung von Mandantengeldern sowie um eine Vorstrafe wegen sechzigfacher Urkundenfälschung“.

    Das ist jetzt also die dritte Verurteilung wegen einer Art von Betrug.

  2. @Andreas: Stimmt, finde ich jetzt auch.

    Gut, dass er auch mal (wieder) was abbekommt. Stürzt so viele Leute ins Verderben. OK, sie haben sich ja alle schuldig gemacht, ohne Frage. Aber solche Methoden sind schon übel.

  3. Ich kann mich einer gewissen Schadenfreude nicht verwehren. Seit ich (IT mässig) denken kann, war der „Herr“ immer mit irgendwelchen absurden Aktionen präsent. Ich kam mir ja schon kriminell vor, wenn ich nur das Wort „C64“ ausgesprochen habe. Ich erinnere mich noch gut an diverse Artikel von dem „Herrn“ in der guten alten Chip.

    Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht, lautet ein altes Sprichwort. Jetzt hat er den Bogen nicht nur überreizt sondern ist auch an jemanden geraten, der ihn in die Schranken (Knast) weist.

    Gut so :)

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