Eben lese ich bei Heise, dass Günther Freiherr v. Gravenreuth zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. In einem Verfahren gegen die Berliner „taz“ habe er sich des Betrugs schuldig gemacht. Sauber.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihm nachgewiesen, dass er ohne nachvollziehbaren Grund die Domain der Zeitung taz.de hatte pfänden lassen. Von Gravenreuth hatte seinerzeit insistiert, kein Geld aus einem Rechtsstreit mit der Zeitung erhalten zu haben, was sich nach einer Durchsuchung der Kanzleiräumlichkeiten des Anwalts als unwahr herausstellte.
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