Gravenreuth muss ins Gefängnis

Jetzt ist es amtlich das Urteil „14 Monate ohne Bewährung“ für Günter Freiherr von Gravenreuth wurde bestätigt. In der Revisionsverhandlung unterlag Gravenreuth vor dem Berliner Kammergericht.

Die von Gravenreuth erhoffte Bewährung wurde vom Landgericht Berlin bereits nicht ausgesetzt, da man keine positive Legal- und Sozialprognose von ihm erwarte. Das Kammergericht hat nun noch einmal einen drauf gesetzt und verdeutlicht, dass es sich bei dem Vorfall nicht um versuchten Betrug sondern um vollendeten Betrug handelt.

Ich kenne da ein paar „Betroffene“ die sich bei diesem Urteil sicherlich die Hände reiben. Wobei die meisten davon vermutlich sagen würden, dass 14 Monate viel zu wenig sind um das aufzuwiegen, was der Freiherr schon alles angerichtet hat.

Mehr über das Urteil und die Hintergründe bei golem.de.

14 Monte ohne Bewährung für Gravenreuth

Eben lese ich bei Heise, dass Günther Freiherr v. Gravenreuth zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. In einem Verfahren gegen die Berliner „taz“ habe er sich des Betrugs schuldig gemacht. Sauber.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm nachgewiesen, dass er ohne nachvollziehbaren Grund die Domain der Zeitung taz.de hatte pfänden lassen. Von Gravenreuth hatte seinerzeit insistiert, kein Geld aus einem Rechtsstreit mit der Zeitung erhalten zu haben, was sich nach einer Durchsuchung der Kanzleiräumlichkeiten des Anwalts als unwahr herausstellte.

mehr bei heise.de