Recht viel Unfug (2) – Nuntio ./. Facebook-Nutzer

Jetzt wird’s langsam spassig und irgendwie konnte man die Tage zählen bis genau das passiert. Kurzfassung der Situation:

Ein Twitter-User, der auch ein Profil bei Facebook hat nutzt die dortige App um seine Statusupdates bei Twitter auch in Facebook zur Verfügung zu stellen. Über einen Tweet bei Twitter sucht er nun nach Hilfe bzgl. der Auswahl eines Filmemachers in Wien und fragt „Wo sind die visuellen Talente?“. Ein andere Facebook-Nutzer der den Tweet als Statusupdate bei Facebook wahrnimmt weiss was zu sagen und reagiert prompt mit „Was immer Du tust, Finger weg von der Firma Nuntio. Gaaanz schlechte Erfahrungen…“. Das bedeutet wohl ziemlich klar, dass er schlechte Erfahrungen gemacht hat mit dieser Firma – persönliche Erfahrungen also quasi (sofern er die Wahrheit sagt).

Die Firma Nuntio aus Wien sieht das jedoch ein klein wenig anders. Sie sieht darin das was man in Deutschland gemeinhin als Rufschädigung bezeichnen würde. In Österreich nennt man das wohl Kreditschädigung. Der Brief des Anwalts der Firma liest sich so:

Mein Mandant hat erfahren, dass Sie auf der Plattform „facebook“ kreditschädigende Aussagen „Finger weg von nuntio“ über meine Mandantschaft verbreiten.

Sie verwirklichen dadurch den Tatbestand der Kreditschädigung, weil Sie unrichtige Tatsachen behaupten und dadurch meine Mandantschaft in Ihrem Erwerb schädigen.

Meine Mandantschaft ist nicht gewillt diese ehrabschneiderischen Behauptungen auf sich sitzen zu lassen und ist diese auch bereit hier gerichtlich gegen Sie vorzugehen.

Sie können diese Schritte nur dadurch abwenden, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

1. Sie unterfertigen beiligende Unterlassungserklärung und üebrsenden diese im Original und unterschrieben an meine Kanzlei bis längstens 11.3.2009 zurück

2. Sie wiederrufen Ihre Behauptung auf facebook und

3. Sie zahlen an die Kosten meines Einschreitens idHv € 720,00 (inkl. 20% USt) bis längstens 11.3.2009 auf mein Konto bei der BKS Bank AG, BLZ 17.000, Kto.Nr. 1400 19240

Sollte eine dieser Bedingungen nicht erfüllt werden, bin ich bereits jetzt mit der Klageführung beauftragt.

(Anmerkung des Autors: Außer evtl. Tippfehler ist da nichts von mir verändert. In Österreich ist diese Wortwahl und Formulierung evtl. üblich)

Angenommen er würde nun seinen Kommentar bei facebook widerrufen, würde er ja eigentlich damit lügen oder? Schließlich handelt es sich ja nicht wirklich um eine unwahre Behauptung sondern um seine Erfahrung. Weird! Aber auf jeden Fall dürfte auch hier das Problem hinterher größer sein als vorher. Der Firmenname „Nuntio“ könnte bei Google künftig evtl. etwas negativ besetzt sein.

Weitere Infos beim Polilog und bitte: Spread the word!

Subscribe to comments und die einzige wirkliche Alternative

Ich hab ja gestern schon darüber geschrieben, dass es Jan Tißler vom Upload-Magazin mit einer Abmahnung in Verbindung mit Subscribe-to-comments erwischt hat. Nach reiflicher Überlegung habe ich mich nun doch entschlossen ebenfalls zu handeln und das Plugin rauszuwerfen. Da es keine echte Alternative gibt, wird es hier (wie ursprünglich vor Subscribe-to-comments) die Kommentare wieder per RSS-Abo geben. Das ist rechtlich bombenfest und ohne Plugin zu realisieren.

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Abmahnung wegen Kommentar-Abo-Funktion (Subscribe to comments)?

Wie Jan drüben beim Upload-Magazin berichtet, gibt es ein theoretisches Abmahnproblem durch die Funktion zum Abonnieren neuer Kommentare per Email. Das stimmt natürlich. Es könnte jemand eine beliebige Email-Adresse eingeben. Dies wird nicht überprüft und führt dazu, dass der Inhaber der Adresse eine oder mehrere Emails bekommt ohne diese zu wünschen. Das ist auch der Grund warum „Die Seite einem Freund empfehlen“-Funktionen und andere gefährlich sind. Ich kenne die Gefahr und setze das Plugin trotzdem ein, da ich denke, dass die Gefahr überschaubar ist. Muss natürlich jeder für sich entscheiden.

14 Monte ohne Bewährung für Gravenreuth

Eben lese ich bei Heise, dass Günther Freiherr v. Gravenreuth zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. In einem Verfahren gegen die Berliner „taz“ habe er sich des Betrugs schuldig gemacht. Sauber.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm nachgewiesen, dass er ohne nachvollziehbaren Grund die Domain der Zeitung taz.de hatte pfänden lassen. Von Gravenreuth hatte seinerzeit insistiert, kein Geld aus einem Rechtsstreit mit der Zeitung erhalten zu haben, was sich nach einer Durchsuchung der Kanzleiräumlichkeiten des Anwalts als unwahr herausstellte.

mehr bei heise.de

GEMA entdeckt »Webblogs« und will kassieren

Schon wieder ein Niggemeier heute. Diesmal hat es den Bildblog erwischt. Ein Schreiben von der GEMA lag auf dem Tisch. Für den Ausschnitt aus dem Lied „Lasse reden“, der im Bildblog aus journalistischen Gründen veröffentlicht wurde, sollte gezahlt werden. Den journalistischen Zusammenhang und das damit verbundene Zitatrecht, das eine Veröffentlichung ermöglicht, will die GEMA nur akzeptieren, wenn die Aufführung zeitlich begrenzt ist. Das wäre ja schließlich auch bei Tageszeitungen, Hörfunk und Fernsehen so. Und wie wir alle wissen definieren die ja was richtig ist, ne?

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Amtsgericht München entscheidet zugunsten von Blog- und Forenbetreibern

Sie ist schon eine Qual, die rechtliche Situation in Deutschland bezüglich der Betreiberhaftung in Foren und Blogs. Folgt man der Meinung des Hamburger Landgerichts, dann könnte man eigentlich von heute auf morgen sämtliche Foren und Blogs schließen. Dort wurde bereits mehrfach die Meinung vertreten (und in Urteilen ausgedrückt), der Betreiber eines Forums hätte für die Kommentare bzw. Forenbeiträge auf seiner Website zu haften, da eine Vorabmoderation sämtlicher Veröffentlichungen (inklusive der rechtlichen Prüfung selbiger) zumutbar wäre.

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Magenta: Engadget gegen die Telekom

Was sehen meine entzündeten Augen da? Offenbar geht der deutsche Telekommunikationskonzern “Deutsche Telekom” gegen Engadget eines der weltweit größten Weblogs vor. Grund: Einmal mehr die Farbe Magenta.

Auch im deutschsprachigen Raum gab es schon vielfach rechtliche Schritte gegen Gleichfarbige. Ob das gut oder schlecht, recht oder unrecht ist lassen wir einfach mal dahingestellt. Offenbar haben sie sich aber mit Engadget genau den richtigen »Partner« gesucht um gleich mal international die richtige Publicity abzugreifen.

So last week Deutsche Telekom, owners of the global T-Mobile brand, sent Engadget a late birthday present: a hand-delivered letter direct from their German legal department requesting the prompt discontinuation of the use of the color magenta on Engadget Mobile. Yep, seriously.

Man will Engadget also verbieten beim Tochterportal Engadget Mobile die Farbe Magenta im Logo einzusetzen. Doch einen Teufel tut Weblogs Inc., Betreiber des weltweit berühmten Gadget-Blogs. Im Gegenteil: Sie haben ihr Logo kurzerhand umgebaut und firmieren nun mit einem kombinierten engedage(t-mobile)-Logo. Folgt am besten dem obigen Link um das Logo zu sehen, ich hab’ zwar nen Screenshot gemacht, werde den jedoch aus Sicherheitsgründen erstmal nicht veröffentlichen. Dazu haben sie eine kleine Liste veröffentlicht die klar stellen soll, dass Engadget nicht mit der Telekom zu vergleichen ist und demnach auch keine Angst Seitens der Telekom zu bestehen braucht:

Vergleich Deutsche Telekom und Engadget

Lustig wie dumm sich die Telekom mal eben auf internationalen Eben in’s Aus stellt. Wie hier zu lesen ist haben sich mittlerweile zahlreiche Mobile/Handy-Sites solidarisch erklärt und ihre Seiten ganz oder teilweise in Magenta gefärbt – wow.

Getty Images Abmahnungen / Abmahnwelle

Gerade hat mich Mario via Jabber darauf aufmerksam gemacht. Offenbar geht Getty-Images, ein großer, international tätiger Bildervertreiber, halb- oder vollautomatisiert per Abmahnung gegen Bilderklau und gleichzeitig auch gegen eigene Kunden vor. Schlimm genug ist die Vorgehensweise meines Erachtens schon bei denen die in der Tat Unrecht getan haben, dass es dann aber auch noch die eigenen Kunden erwischt, könnte Getty schwer schädigen. Unter der verlinkten Seite wurde offenbar ein Forum für betroffene eingerichtet.

Spam 2.0: Einladungen, Anmeldungen, Newsletter

Anfang dieses Jahrtausends, als das Internet im deutschsprachigen Raum anfing etwas erwachsen zu werden und ernsthafte Geschäftsmöglichkeiten eröffnete war eine immer stärker werdende Vorsicht gegenüber gewissen rechtlichen Vorschriften zu spüren. Langsam wurde klar – das Internet ist eben kein rechtsfreier Raum und es gibt Punkte, an die man sich halten muss.

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