Die angeblichen Nachrichten vom Nachbarn landen seit einigen Monaten in vielen digitalen Email-Postfächern und auf Anrufbeantwortern bzw. direkt im Ohr des abhebenden. Der Nachbar hätte angeblich eine Nachricht hinterlassen die man sich unter einer URL in Verbindung mit einem Code abrufen könne.
Der Abruf dieser angeblichen Nachbarschaftsnachricht ist dann in aller Regel nur über ein 2-Jahres-Abo möglich für das nicht unerhebliche Kosten in Rechnung gestellt werden. Der Einzug des Geldes erfolgt mit selten gesehenem Nachdruck und in den meisten Fällen erhalten die Betroffenen mehrfach Schreiben von Anwalts- und Inkassobüros mit nicht gerade harmlos klingenden Drohungen. Ohne Frage sind solche Fälle mit geöffneten Augen und genauem hinsehen vermeidbar, dennoch sind die Angebote nach deutschem Recht zumindest fragwürdig.
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