Sie ist schon eine Qual, die rechtliche Situation in Deutschland bezüglich der Betreiberhaftung in Foren und Blogs. Folgt man der Meinung des Hamburger Landgerichts, dann könnte man eigentlich von heute auf morgen sämtliche Foren und Blogs schließen. Dort wurde bereits mehrfach die Meinung vertreten (und in Urteilen ausgedrückt), der Betreiber eines Forums hätte für die Kommentare bzw. Forenbeiträge auf seiner Website zu haften, da eine Vorabmoderation sämtlicher Veröffentlichungen (inklusive der rechtlichen Prüfung selbiger) zumutbar wäre.
Seit einiger Zeit bereits kämpft nun Stefan Niggemeier gegen die Callactive GmbH (ehemalige(?) Produzentin diverser „Telefongewinnspiele“) in zwei Fällen. In diesen beiden Fällen geht es genau um diese Kommentarmoderation. Callactive hatte Stefan zwei mal abgemahnt obwohl die Kommentare zu diesem Zeitpunkt bereits moderiert/gelöscht waren. Sie sind jedoch vorab schon auf dem Blog erschienen. In Hamburg hat Callactive vor dem Landgericht Recht bekommen, jedoch vor der Berufungsverhandlung die Abmahnung nach einem Deal mit Stefan zurückgezogen.
In München bekam Stefan Recht. In erster Instanz erkannten die bayrischen Amtsrichter eindeutigt, dass eine Vorabprüfung nicht nötig sei. Die Kommentare regelmässig und zeitnah zu prüfen sei zwar die Pflicht des Betreibers (insbesondere bei derart provokanten und Gefühlsbetonten Beiträgen wie dem von Stefan über die „Telefonabzocke“), eine Vorabprüfung sei jedoch nicht nötig. Mehr über beide Urteile lest ihr am besten direkt bei Stefan. Die Münchner Urteilsbegründung gibt’s in Auszügen hier.
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