Abmahnung? Es geht auch anders!

Ich kann mich noch erinnern – es ist noch nicht all zu lange her – da wurden zahlreiche deutsche Affiliates bzgl. markenrechtlicher Dinge (z.B. Domainregistrierung mit dem Markennamen des Partnerprogramms) vom Partnerprogrammbetreiber abgemahnt. Ich meine mich auch schwach erinnern zu können, dass bei solchen Geschichten ein gelber unbunter Stromanbieter involviert war. Anyway.

Es geht auch anders, wie ich gerade im Feed von Dreamhost lese. Dreamhost bietet neben Webhosting auch ein hauseigenes Partnerprogramm (Dreamhost Rewards) an. In letzter Zeit hat wohl die Nutzung dieses Rewardsprogrammes stark zugenommen und auch dazu geführt, dass sich Leute u.a. Domains mit „Dreamhost“ im Namen reserviert haben.

Daher gibt es nun einen neuen Absatz in den Reward terms:

Gaining referrals through misrepresentation, improper use of DreamHost intellectual property (ie. DreamHost trademarks and copyrighted material) or impersonation of DreamHost personnel is strictly prohibited and can result in loss of accrued Rewards and/or removal from the program.

Anstatt aber nun typisch deutsch mit Anwaltsgewalt auf die eigenen Partner (und in diesem Fall auch Kunden) loszugehen, wählt man einen anderen Weg:

In 30 days, we will prevent Rewards from accruing for any domain that contains our registered trademark (including obvious misspellings, etc). Such Rewards links will simply cease to work. We will also begin contacting the owners of those domains in order to arrange a resolution.

If you have a domain that you believe may infringe upon DreamHost trademark, please contact us directly via Tech Support as soon as possible. For those domains registered prior to today we will happily provide a 1 year domain registration once the domain is under our control so that their owners can register a different domain in its place.

Aktive Kontaktaufnahme ist doch mal was ganz neues für so manch Profi-Abmahner, oder?

[tags]markenrecht,dreamhost,provider,partnerprogramm,affiliate[/tags]

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