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4 Kommentare

  1. Ah, nicht ganz so schnell!

    Der Herr Atze hat nicht den Prozess verloren in dem es um die Nennung seines Namen ging! Die entsprechende Klage gegen den Wikipedia Verein bzw. den Vereinsvorstand hatte er wieder fallen gelassen, es ging jetzt nur um die Kostennote. Sprich: Wer die Anwälte des Herrn Atze zahlen muss. Und das muss er nun selbst.

    Das Ergebnis der Berufungsverhandlung ob es nun Rechtens ist, Herrn Atzes richtigen Namen nennen zu dürfen steht unterdessen noch aus!

  2. @Thomas: Ob die Namensnennung grundsätzlich rechtens ist, wird sich wohl auch aus dem Berliner Urteil nicht ergeben. Denn eigentlich geht es bei solchen Urteilen ja immer nur um Einzelfälle. Insofern hat die Entscheidung des LG Hamburg eine ähnliche Aussagekraft wie die des LG Berlin.

  3. Pingback: Kartenlegen » Atze Schröder verliert Rechtsstreit

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