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4 Kommentare

  1. Ah, nicht ganz so schnell!

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    Das Ergebnis der Berufungsverhandlung ob es nun Rechtens ist, Herrn Atzes richtigen Namen nennen zu dürfen steht unterdessen noch aus!

  2. @Thomas: Ob die Namensnennung grundsätzlich rechtens ist, wird sich wohl auch aus dem Berliner Urteil nicht ergeben. Denn eigentlich geht es bei solchen Urteilen ja immer nur um Einzelfälle. Insofern hat die Entscheidung des LG Hamburg eine ähnliche Aussagekraft wie die des LG Berlin.

  3. Pingback: Kartenlegen » Atze Schröder verliert Rechtsstreit

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