Derzeit scheint es so, als würde sich die Menschheit in zwei Lager spalten: Diejenigen, die den Umgang mit neuen Medien (hier primär Internet) gewohnt sind und es regelmäßig oder unregelmäßig (die einen mehr, die anderen weniger) nutzen und diejenigen, die das Internet von anderen „bedienen lassen“ oder lieber gar nichts damit zu tun haben wollen. Zur zweitgenannten Gruppe scheinen auch die Richter am Hamburger Landgericht zu gehören. Anders ist eine aktuelle Entscheidung wohl nicht zu erklären.
Bereits seit langer Zeit kämpft der Betreiber des Supernature-Forums, Martin Geuß, um sein Recht als Forenbetreiber, nicht bedingungslos für die von Benutzern eingestellten Inhalte haftbar zu sein. Auslöser für diese Anstrengungen war eine Abmahnung, die mittlerweile über ein Jahr zurückliegt. Ausführliche Details und weitere Hintergründe gibt’s bei Heise und unter den entsprechenden Links im dortigen Artikel.
Sein Anwalt, Dr. Martin Bahr, hat nun das traurige Urteil der Klage auf seiner Seite „Internet-Foren & Recht“ veröffentlicht. Der entscheidende Satz hieraus:
Ein Forums-Betreiber haftet für „eigene Informationen“ iSd. § 6 Abs. 1 MDStV. „Eigene Informationen“ im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur „eigene Behauptungen“ im Sinne der für Widerruf oder Richtigstellung entwickelten Grundsätze, sondern vielmehr auch Informationen, für deren Verbreitung der Betreiber einer Internetseite seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stellt, mag auch nicht er selbst, sondern eine dritte Person die konkrete Information eingestellt haben.
Sollte dieses Urteil von höheren Instanzen bestätigt werden, sieht es schwarz aus für Forenbetreiber in Deutschland und wir werden dann vermutlich die zweite große Betreiberabwanderung nach der der Betreiber von erotischen Angeboten erleben. Die sitzen mittlerweile alle in Spanien und anderen schönen Ländern und zahlen Ihre Steuern dort. Der Auslöser damals war eine bis heute nicht vorhandene klare Regelung zum Thema Jugendschutz.
Mein Vorschlag wäre es zur besseren Urteilsfähigkeit in Internetfällen den Gerichten aufzuerlegen ein Fachteam zu bilden, dass die Richter in solchen Fällen berät oder ggf. fachlicher Kompetenz auf Seiten der Richter einzufordern. Bei solchen Urteilen kann man sich nur an den Kopf greifen.
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