Saftblog: die Lawine rollt…

Wie zu erwarten war bewegt die Abmahnung des Saftblogs die Blogosphäre. Außer den bereits genannten z.B. bei Exiting-Commerce, connectedmarketing, fixmbr, xsized, RA-Blog, stohl.de, Netzfischer, und und und.

Technorati-Wasserstand: 195 links von 72 Blogs am 15.12.06 um 01:19 Uhr

Auf eine ganze besondere Idee kam allerdings Frank Herold vom Besserwerberblog:

Er hat an Manfred Ruf, den Geschäftsführer der Vermarktungsgesellschaft des Deutschen Olympischen Sportbundes – Deutsche Sport Partner GmbH – geschrieben.

soeben haben wir davon Kenntnis erhalten, dass der neu gegründete DOSB den Walter Saftblog wegen zweier Blogeinträge abgemahnt hat.
Diese Abmahnung hat insbesondere unter dem Aspekt der Markenführung und der Auswirkungen auf Sponsoring und Sportförderung unser Interesse geweckt.

… und weiter …

Wir möchten uns gerne eingehend mit dem Thema Markenführung beim DOSB beschäftigen und zwar ganz besonders im Hinblick auf die eingangs erwähnte Abmahnung.

… jetzt wird’s interessant …

Zu diesem Zweck möchten wir während der kommenden Tage gerne eine kleine telefonische Umfrage durchführen. Zielpersonen wären hier die Verantwortlichen für Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit bei den Förderern und Sponsoren des DOSB.

Das klingt nach einer spannenden Aktion. Frank sammelt auch noch Anregungen für Fragen an diese Sponsoren und Gönner des Deutschen Olympischen Sportbundes. Hier geht’s zum Beitrag von Frank .

Gab’s so eine Aktion eigentlich auch schon mit der Deutschen Fußball-Liga (DFL)?

Frank: Danke für Dein Engagement!

[tags]abmahnung,marketing,markenführung,saftblog,frank herold,dsob,sport[/tags]

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3 Kommentare

  1. Gib‘ hier Deinen Kommentar ein

    DAS SAFTBLOG WÜRDE SOWIESO JEDEN PROZESS GEWINNEN. WIESO? GANZ EINFACH:

    Das „Saftblog“ hat, konform mit Artikel 5 Grundgesetz, als journalistisches Medium – Blogs sind als private Presseerzeugnisse einzuordnen, daher darf z.B. auch eine Kaninchenzüchterzeitung mit 200 Stück Auflage über Olympische Spiele oder Olympiaden berichten – also: Walthers Saftblog hat im Rahmen der von Artikel 5 Grundgesetz garantierten Meinungs- und Pressefreiheit über Olympiaden bzw. Olympische Spiele berichtet. Nach einem lächerlichen Drohschreiben irgendeines Sportlerverbandes stand dann im Saftblog zu lesen, man werfe das Handtuch, man wolle dichtmachen usw. – das ist natürlich Unsinn, denn das Saftblog würde alle Prozesse sowieso gewinnen.

    Sollte nämlich der § 4 des so genannten „Olympia – Schutzgesetzes“ die bloße Nennung des Namens „Olympiade“ verbieten, dann müssten klarerweise vom SPIEGEL bis zur FAZ alle Zeitungen morgen zusperren. Daher ist § 4 OlympSchG entweder im Sinne des Artikel 5 Grundgesetz (1949) auszulegen oder aber das Olympiaschutzgesetz ist verfassungswidrig.

    Es gibt daher für das Saftblog keinen Grund, zuzusperren. Vielmehr liegt seitens der Abmahnanwälte ggf. der Tatbestand des Missbrauchs der Rechtspflege vor. So einfach ist das.

    Treffend heisst es in einem Blogkommentar, genau so, wie es mein Anwalt heute mir telefonisch sinngemäß durchgegeben hat:

    Wenn man die Abmahnung in den Schredder haut, ist das Kostenrisiko ja zunächst auf Seiten des DOSB. Und ob die das Risiko eingehen würden, durch einen erfolgreichen Vorlagebeschluss zum BVerfG den Bestand des OlympSchG zu riskieren, während auf der Nutzenseite nur die mögliche Löschung von zwei kleinen Blog-Artikeln einer Saftkelterei stünde?

    Jetzt fehlt nur noch, dass Heidi Klums Vater diesem lustigen Sportlerverband beitritt.

  2. Pingback: problematik.net » und wieder eine abmahnung… oder wie der deutsche olympische sportbund werbung für seine sache macht…
  3. Pingback: Blogschrott - » Update: Saftblog und der “Fall Olympia”

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