UGC and das deutsche Recht

Wie bereits berichtet, sitze ich derzeit an der Entwicklung eines neuen Projektes. Man könnte sagen es geht dabei um etwas „social“ gepaart mit ein bischen „AAL“ (andere Arbeiten lassen) und UGC (User generated Content) – ich bin aber kein Fan von Buzzwords und mir sind andere Dinge daran wichtiger.

Nichts desto trotz wird es von Benutzern erstellte Inhalte geben. Dabei stellt sich einem unweigerlich immer wieder die Frage wie das eigentlich rechtlich aussieht: Ein (i.d.R. nicht bekannter) Benutzer stellt Inhalte ein. Diese Inhalte einer Einzelprüfung zu unterziehen kommt meines Erachtens aus mehreren Gründen nicht in Frage:

  • Der Benutzer muss zu lange warten bis seine Inhalte öffentlich verfügbar sind
  • Viele Rechtsverstöße können von Laien (Moderatoren sind keine Rechtsanwälte) ggfs. gar nicht erkannt werden
  • Daraus folgt: Aufwand zu hoch im Vergleich zum zu erwartenden Ergebnis

Wie verhält man sich also nun als Betreiber einer solchen Plattform? Rechtlich dürfte das dem Betrieb eines Forums nicht unähnlich sein und da ist man sich in den letzten Monaten und Jahren ja nicht gerade einig gewesen. Die Fälle heise und Supernatureforum sind den meisten der geneigten Leser sicherlich nicht unbekannt. Falls doch – hinter den Links verstecken sich einige Infos.

Kernaussage: Man ist sich nicht einig ob der Betreiber eines Forums (oder einer ähnlichen Plattform?) für die Beiträge auf seiner Plattform immer zu haften hat oder erst bei Kenntnis selbiger.

Wie entgegnet man also nun diesem Problem? Schnellstmögliche Prüfung aller eingestellten Inhalte? „Verstoß melden“-Funktion? Einen rechtlich sicheren Weg scheint es (wieder einmal) nicht zu geben – zumindest nicht als in Deutschland ansässiger Betreiber. Wie sieht hier eignetlich die Rechtssprechung in anderen Ländern aus?

Über Input zu diesem Thema über die Kommentare und/oder in Euren Blogs (bitte track/pingbacken) würde ich mich sehr freuen.

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